Wattens, 15. September 2022
Antrag gem. § 41 (1) der TGO (Tiroler Gemeindeordnung)
der Gemeinderätin Dr. Maria Schaffenrath betreffend
Erstellung einer Geschäftsordnung gemäß § 47 TGO unter besonderer Berücksichtigung des § 30 TGO
Zuweisungsvorschlag: Gemäß § 41 (2) der TGO möge dieser Antrag dem Gemeindevorstand und dem Überprüfungsausschuss zur weiteren Bearbeitung zugewiesen werden. Es wird ersucht, den vom Gemeindevorstand in Kooperation mit dem Überprüfungsausschuss zu erarbeitenden konkreten Vorschlag für eine Geschäftsordnung zum ehestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch innerhalb der gemäß § 41 (2) vorgesehenen Frist, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
GR Dr. Maria Schaffenrath
UNSER WATTENS
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